Die Kirchenverwaltung
der Pfarrei St. Michael Bayerniederhofen
 

 

Was ist Kirchenverwaltung (KV)

Im Prinzip ist jede Pfarrgemeinde eine eigene, selbständige Kirchenstiftung. Der Sitz der Kirchenstiftung ist in der Regel der Ort der Kirche. Sie dient mit ihrem Vermögen den ortskirchlichen Bedürfnissen. Die Stiftungsaufsicht obliegt dem Diözesanbischof.
Während der Pfarrgemeinderat (PGR) den Pfarrer in Seelsorgeangelegenheiten berät und unterstützt, ist die Kirchenverwaltung (KV) Organ und gesetzlicher Vertreter der örtlichen Kirchengemeinde bzw. der Kirchenstiftung. Die Mitglieder der KV werden von den Pfarreiangehörigen jeweils für eine Wahlperiode gewählt.

Welche Aufgaben hat die Kirchenverwaltung?

Die KV verwaltet das Kirchenstiftungsvermögen. Dazu wird ein jährlicher Haushaltsplan beraten und beschlossen, sowie eine Jahresrechnung erstellt.
Die KV kümmert sich um die Planung, den Unterhalt und die Ausstattung der Kirchen, Pfarrheime und anderen Liegenschaften der Stiftung.
Sie stellt den finanziellen Bedarf für die Seelsorge und die Gottesdienste bereit, aber auch für die Entlohnung der kirchlichen Mitarbeiter und den Verwaltungsaufwand für die pfarramtliche Geschäftsführung und den Pfarrgemeinderat.

Kirchenpfleger

Die Kirchenverwaltung bestimmt aus ihrer Mitte für die Kassen- und Rechnungsführung einen Kirchenpfleger. Der Kirchenpfleger unterstützt den Kirchenverwaltungsvorstand bei der Erledigung seiner Aufgaben. Er bereitet die Haushaltspläne und die Jahresrechnung vor und achtet auf die Einhaltung des Haushaltsplanes.

Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat

Wenngleich die KV und der PGR ihren je eigenen Aufgabenbereich haben, ist im Gesamtinteresse der Pfarrei eine gute Zusammenarbeit beider Gremien unverzichtbar, die auch satzungsgemäß gewährleistet wird.
Ein Kirchenverwaltungsmitglied (meist der Kirchenpfleger) ist bei den Pfarrgemeinderatssitzungen als Gast und der Pfarrgemeinderatsvorsitzende bei den Kirchenverwaltungssitzungen als Gast eingeladen.


Und so sieht unsere aktuelle Besetzung der Kirchenverwaltung aus:

  • Pfarrer Georg Guggemos (Kirchenverwaltungsvorstand)

  • Gerhard Straubinger, Kirchenpfleger

  • Klaus Linder

  • Helmut Lang

  • Franz Schichtl

   

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