Krankensalbung

 

Lange Zeit galt das Sakrament der Krankensalbung als die "letzte Ölung". Das hing mit der kirchlichen Bußpraxis und der mit ihr verbundenen Angst zusammen, in Sünden sterben zu müssen. So schob man die Krankensalbung, so lange wie möglich hinaus, weil mit ihr in der Todesstunde auch die Vergebung der Sünden verbunden ist. Erst kurz vor dem Sterben wurde der Priester gerufen.

Diese Sicht der Krankensalbung hält sich so hartnäckig, dass die Spendung in den meisten Fällen immer noch in unmittelbarer Todesnähe angefragt wird, bzw. der Priester bis heute bei vielen Menschen als der "Todesbote" gilt, wenn er zur Salbung gerufen wird.

Das Zweite Vatikanische Konzil hat diese Eingrenzung auf das Sterbesakrament aufgegeben. Die Krankensalbung soll nicht mehr erst in äußerster Lebensgefahr gespendet werden, sondern bereits, "wenn der Gläubige beginnt, wegen Krankheit oder Altersschwäche in Gefahr zu geraten." Das bedeutet, dass die Krankensalbung nicht nur im Krankheitsfall oder im Sterben gespendet werden darf, sondern beispielsweise auch vor riskanten Operationen sinnvoll ist oder mit fortschreitendem Alter in Betracht gezogen werden kann. Sie kann mehrfach gespendet werden, nämlich dann, wenn sich der Gesundheitszustand eines Menschen verschlechtert.

In den Erfahrungen von Hilflosigkeit und des Ausgeliefertseins in Alter und Krankheit, begegnet uns Jesus Christus, als der, der selbst gelitten hat und deshalb zum Begleiter werden kann. Er wendet sich in besonderer Weise den Kranken zu. Er hat Mit-Leid, er fühlt mit uns und kann uns heil machen. Das bedeutet nicht unbedingt die körperliche Heilung, doch was in der Tiefe unserer Seele verletzt ist, rührt er milde an und zeigt uns Gott, der keine Berührungsängste hat. Und das kann heilen, was in uns unheil ist.

 


Falls Sie für einen ihrer Angehörigen oder für sich selbst das Sakrament der Krankensalbung wünschen, wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro in Waltenhofen, Tel.: 08362/8207

 

   

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