Pastoralrat

Was ist das eigentlich - der Pastoralrat?

In jeder Pfarreiengemeinschaft (PG) soll es einen Pastoralrat geben. Der Pastoralrat ist das pastorale Beratungsorgan der PG. Während sich in jeder Gemeinde die gewählten Pfarrgemeinderäte um die Belange des jeweiligen Ortes kümmern, koordiniert und vernetzt der Pastoralrat die Gemeinden untereinander. Dabei nimmt er besonders in den Blick, was man gemeinsam machen kann. Er ist also für alles zuständig, was gleichermaßen alle Gemeinden einer PG angeht. 

Mitglieder sind, neben dem Pfarrer und allen hauptamtlichen Seelsorgern, Vertreter aller Pfarrgemeinderäte der Pfarreien, ein Vertreter der Kirchenpfleger, sowie sogenannte "Beauftragte" für wichtige Bereiche wie Liturgie, Verkündigung, Diakonie, Ehe und Familie oder Jugend. Die Auswahl der Beauftragten richtet sich u.a. nach Notwendigkeiten und Schwerpunkten einer PG. Nach jeder Pfarrgemeinderatswahl konstituiert sich auch der Pastoralrat neu.

Aufgaben des Pastoralrats sind z.B. die Abstimmung der Gottesdienstzeiten und wichtiger Termine, die Öffentlichkeitsarbeit und die Weitergabe von Informationen. Mehr aber noch, soll der Pastoralrat über seelsorgliche Schwerpunkte beraten und die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden fördern, damit spürbar wird, dass uns, bei aller Eigenständigkeit, der gemeinsame Glaube verbindet.

 

   

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